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   BVerwG, 23.08.2004 - 5 B 6.04   

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https://dejure.org/2004,18783
BVerwG, 23.08.2004 - 5 B 6.04 (https://dejure.org/2004,18783)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2004 - 5 B 6.04 (https://dejure.org/2004,18783)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2004 - 5 B 6.04 (https://dejure.org/2004,18783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Härtefalles im Sinne von § 27 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) im Hinblick auf schwere Erkrankungen - Verhältnis von § 27 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) zu Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2004 - 5 B 6.04
    Ist aber ein Urteil auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - ).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2004 - 5 B 6.04
    Ist aber ein Urteil auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - und vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - ).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2004 - 5 B 6.04
    Dass die auf § 5 BVFG gestützten Erwägungen des Berufungsgerichts sich "jedenfalls (auf) die Zeit ab 1. Januar 2000, d.h. seit In-Kraft-Treten der Neufassung des § 5 BVFG", beziehen, ändert nichts an ihrem - insgesamt - entscheidungstragenden Charakter; denn für die Beurteilung, ob die zu den "sonstigen Voraussetzungen im Sinne von § 27 Abs. 2 BVFG" gehörenden Merkmale deutscher Volkszugehörigkeit vorliegen oder ob ein Erwerb der Rechtsstellung als Spätaussiedler ausgeschlossen ist, kommt es vor Abschluss des Aufnahmeverfahrens, also auch eines Verfahrens auf Bescheiderteilung nach § 27 Abs. 2 BVFG, auf das neue Recht an (hier: § 5 BVFG n.F.; vgl. BVerwGE 114, 116 ).
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